Steuervorteile
Eine gemeinnützige Organisation wie der SOS-Kinderdorf e.V. ist vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen einem gemeinnützigen Verein testamentarisch zugewandte Vermögen kommt daher ungeschmälert den betreuten Kindern und Jugendlichen zugute. Durch diesen Steuervorteil kann die gemeinnützige Organisation den bedürftigen Kindern noch besser zur Seite stehen und noch mehr für sie tun.
Sie möchten mit Ihrem letzten Willen nachhaltig etwas Gutes tun? Sie können auch eine gemeinnützige Organisation, wie beispielsweise SOS-Kinderdorf e.V., als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.
Mehr erfahren auf sos-kinderdorf.de