Das handschriftliche eigenhändige Testament kann zu Hause verfasst und aufgehoben werden. Sie haben so grundsätzlich die Möglichkeit, es jederzeit zu ändern oder neu zu verfassen. Es besteht aber die Gefahr, dass es verlegt wird oder nach dem Tode des Testierenden versehentlich nicht dem Amtsgericht zur Eröffnung eingereicht wird, obwohl hierfür eine gesetzliche Pflicht besteht. Daher sollte das handschriftliche eigenhändige Testament immer beim Amtsgericht -Nachlassgericht- hinterlegt werden. Nach dem Tode des Testierenden wird es dann, aufgrund der Nachricht des Personenstandsregisters von Amts wegen eröffnet und den darin bedachten Personen und Einrichtungen förmlich zugestellt. Sollte man das Testament einmal ändern wollen, ist es immer möglich, dieses wieder aus der amtlichen Verwahrung zu entnehmen.
Um zu vermeiden, dass das handschriftliche eigenhändige Testament auslegungsbedürftig oder im schlimmsten Fall unwirksam sein könnte, sollte vorab der Rat eines Fachanwalts für Erbrecht eingeholt werden.