Berliner Testament
Ein gemeinschaftliches Testament, auch "Berliner Testament" genannt, kann wegen der getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen nur einvernehmlich von beiden geändert oder aufgehoben werden. Es ist jedoch auch hier ein einseitiger Widerruf eines Ehepartners zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich. Dieser bedarf dann der notariellen Form und wird nur mit förmlicher Zustellung beim andern Ehepartner rechtswirksam. Ein Widerruf sollte gut bedacht sein. Übrigens, ein gemeinschaftlicher letzter Wille wird ungültig mit Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Die Bedeutung eines Berliner Testaments für die Kinder
Die gemeinsamen Kinder des Ehepaares sind nach dem Tod des überlebenden Ehegatten häufig entweder Nach- oder Schlusserben. So verhindert ein Berliner Testament, dass nach dem eigenen Ableben der länger lebende Ehepartner die eigenen Kinder benachteiligt – zum Beispiel aufgrund einer Wiederverheiratung und weiterer Kinder mit dem neuen Ehepartner. Als Nach- oder Schlusserbe kann aber auch eine dritte Person eingesetzt werden, oder aber ein gemeinnütziger Verein, wie der SOS Kinderdorf e.V.