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Testament
Halten Sie Ihre Wünsche fest
Damit sich Ihr letzter Wille erfüllt, ist es ratsam, den letzten Willen niederzuschreiben. Es regelt die eigenen Vorstellungen, wer was oder wie viel von Ihrem Nachlass bekommt. Ihr letzter Wille in Form des Testaments geht der gesetzlichen Erbfolge vor.

Berliner Testament

Ein gemeinschaftliches Testament, auch "Berliner Testament" genannt, kann wegen der getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen nur einvernehmlich von beiden geändert oder aufgehoben werden. Es ist jedoch auch hier ein einseitiger Widerruf eines Ehepartners zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich. Dieser bedarf dann der notariellen Form und wird nur mit förmlicher Zustellung beim andern Ehepartner rechtswirksam. Ein Widerruf sollte gut bedacht sein. Übrigens, ein gemeinschaftlicher letzter Wille wird ungültig mit Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Die Bedeutung eines Berliner Testaments für die Kinder

Die gemeinsamen Kinder des Ehepaares sind nach dem Tod des überlebenden Ehegatten häufig entweder Nach- oder Schlusserben. So verhindert ein Berliner Testament, dass nach dem eigenen Ableben der länger lebende Ehepartner die eigenen Kinder benachteiligt – zum Beispiel aufgrund einer Wiederverheiratung und weiterer Kinder mit dem neuen Ehepartner. Als Nach- oder Schlusserbe kann aber auch eine dritte Person eingesetzt werden, oder aber ein gemeinnütziger Verein, wie der SOS Kinderdorf e.V.

Gut zu wissen

Beim Berliner Testament erben die Kinder erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Manchmal jedoch fordern Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil ein. Dies kann mit einer "Pflichtteilsstrafklausel" verhindert werden. Sie besagt, dass Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil bekommen.

Jederzeit ändern

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern und widerrufen, solange Sie nicht durch einen Erbvertrag oder ein Ehegattentestament gebunden sind.
   
Sollten Sie nach dem Versterben des Ehegatten Ihr Testament ändern wollen, ist das nur möglich, wenn sie sich dies in Ihrer gemeinsamen letztwilligen Verfügung vorbehalten haben.

Beim Nachlassgericht hinterlegen

Hinterlegen Sie das originale Testament beim Nachlassgericht.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod eröffnet wird und die Personen, die im Testament bedacht sind, verständigt werden.

Zuhause aufbewahren

Sie können Ihr Testament jedoch auch zu Hause aufbewahren. 
Jede Person, die das Testament nach Ihrem Ableben findet, ist gesetzlich verpflichtet, es beim Nachlassgericht einzureichen.

Die Welt des Vererbens


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Elmar Uricher - Institut für Erbrecht e.V.
Rechtsanwalt und Vorstand
Das Institut für Erbrecht e.V. ist eine Vereinigung von Erbrechtsspezialisten und bietet rechtliche Beratung bei Ihrer Nachlassplanung und der Abwicklung von Nachlassfällen.
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